Die Tabelle am Ende dieses Artikels enthält eine Auswahl verschiedener Arten von Öffnungsklauseln, die in aktuellen sektoralen Vereinbarungen enthalten sind. Eine Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zusammensetzt und externe Experten berät, macht Vorschläge für eine Erhöhung des Satzes unter Berücksichtigung der Erhöhung der kollektiv ausgehandelten Lohnsätze. Diese Vorschläge werden der Regierung vorgelegt, die die endgültige Entscheidung trifft. Zahlen des staatlich geförderten Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass 2018 fast die Hälfte (46%) Die Beschäftigten in Deutschland fielen unter Tarifverträge auf Branchenebene, weitere 8 % deckten Vereinbarungen auf Unternehmensebene ab – das bedeutet, dass die Tarifdeckung insgesamt 54 % betrug. Dies ließ 46% der Arbeitnehmer, deren Bedingungen nicht durch Tarifverhandlungen festgelegt wurden, obwohl die Manager, die die Umfrage abgeschlossen haben, auf denen die Zahlen basieren, sagten, dass die Bedingungen für die Hälfte (51%) die nicht erfassten Arbeitnehmer orientierten sich an Vereinbarungen auf Branchenebene. Auffällig ist auch, dass der Anteil der tarifgebundenen Arbeitnehmer in Westdeutschland um 11 Prozentpunkte höher ist als in Ostdeutschland (siehe Tabelle). [1] Es gibt zwei rechtliche Mechanismen, um die Ergebnisse von Tarifverträgen über die Unterzeichnerparteien hinaus auf alle Arbeitgeber in einer Branche auszudehnen, obwohl sich die Regeln dafür in den letzten Jahren erheblich geändert haben, wobei der ursprüngliche Verlängerungsmechanismus fast vollständig ersetzt wurde. Tarifverhandlungen auf Branchenebene zwischen einzelnen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sind nach wie vor die wichtigsten Mechanismen zur Festlegung von Löhnen und Bedingungen in Deutschland. Das System steht jedoch unter Druck, da die Arbeitgeber austreten oder niemals den Arbeitgeberorganisationen beitreten, und die Vereinbarungen selbst eine größere Flexibilität auf Unternehmensebene ermöglichen. In den letzten Jahren wurden immer mehr Öffnungsklauseln in die tariflichen Vereinbarungen der deutschen Branchen eingeführt, die die Verhandlungskompetenz auf die Unternehmensebene verlagern und zu einer weiteren Dezentralisierung und Differenzierung der Tarifverhandlungen führen. Dies kann vor allem als Reaktion der Sozialpartner auf die wachsende Unzufriedenheit der Arbeitgeber mit dem deutschen Tarifsystem gesehen werden, die mehr unternehmensspezifische Regelungen zu den Arbeitsbedingungen fordern. Damit ist das deutsche Tarifverhandlungssystem viel flexibler als sein tatsächlicher Ruf. Bereits 1993 haben die Tarifparteien in der ostdeutschen Metallindustrie eine “Härtefallklausel” eingeführt, die es Unternehmen mit immensen wirtschaftlichen Problemen ermöglicht, ihre Beschäftigten für einen begrenzten Zeitraum löhne und Gehälter unterhalb des im Tarifvertrag (DE9703205F) festgelegten Mindestlohns zu bezahlen.
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On 08.04.20